Sie hätten nie gedacht, jemals einen Strafverteidiger zu benötigen?
Nun aber haben Sie eine Vorladung, eine Anhörung, eine Anklageschrift, einen Strafbefehl, einen Durchsuchungsbeschluss erhalten oder sind gar verhaftet worden.
Was Sie in dieser Situation unbedingt beachten müssen:
Heute sind die Möglichkeiten, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, so vielfältig wie zu keiner anderen Zeit. Es gibt eine unendliche Anzahl von
Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen und je mehr es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen zu verstoßen. Vorschriften, bspw. im Straßenverkehr, werden mit konstanter
Regelmäßigkeit verschärft. Andere Vorschriften, wie die Steuergesetzgebung, sind selbst für Experten nur noch mit Mühe durchschaubar. So können Sie leicht eine böse Überraschung erleben, wenn
gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sollten Sie also eine Vorladung oder eine Anhörung erhalten, so heißt es, einen kühlen Kopf bewahren. Äußern Sie sich nicht gegenüber
der Behörde, gehen Sie nicht zum Vorladungstermin, sondern rufen Sie in meiner Kanzlei an. Gemeinsam werden wir das weitere Vorgehen abstimmen, so dass Ihre Rechte im Strafverfahren am besten
umgesetzt werden.
Dabei ist mir bewusst, dass ein Strafverfahren nicht nur für Sie als unmittelbar Betroffenen, sondern auch für Ihre
Angehörigen und Freunde eine erhebliche Belastung darstellt. Dementsprechend wird meine Tätigkeit mit besonderem Einfühlungsvermögen durchgeführt, auch im Hinblick auf Ihre sozialen
Beziehungen.
Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts, so unter anderem:
Betäubungsmittelstrafrecht:
Wirtschaftsstrafrecht:
strafrechtliche Arzthaftung
Eigentumsdelikte:
Gewaltdelikte:
Sexualstrafrecht:
Jugendstrafrecht
Pflichtverteidigung
Sie können mich nicht nur als Wahlverteidigerin beauftragen, sondern auch als Pflichtverteidigerin hinzuziehen. Ich bin auf der
Pflichtverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Sachsen und des Landgerichts Leipzig eingetragen. Selbstverständlich übernehme ich also Ihre Vertretung in Verfahren, in denen die Beiordnung eines
Pflichtverteidigers angezeigt ist. Sie können sich aus der Pflichtverteidigerliste jeden Anwalt Ihres Vertrauens auswählen, den das Gericht dann beiordnet.