in Grimma - Landkreis Leipzig -

Fachanwältin für Strafrecht


 

Sie hätten nie gedacht, jemals einen Strafverteidiger zu benötigen?

Nun aber haben Sie eine Vorladung, eine Anhörung, eine Anklageschrift, einen Strafbefehl, einen Durchsuchungsbeschluss erhalten oder sind gar verhaftet worden.


Was Sie in dieser Situation unbedingt beachten müssen:

  1. Sie haben das Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl. Auch der Pflichtverteidiger kann von Ihnen gewählt werden und sollte Ihr Vertrauen haben. Der Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und auf diese Weise prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Anhand dessen kann das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
  2. Sie haben das Recht darauf, dass Ihnen der genaue Tatvorwurf bekannt gegeben wird.
  3. Bleiben Sie ruhig, bewahren Sie einen kühlen Kopf und lassen Sie sich nicht auf ein „nettes Gespräch“ mit den Beamten ein.

Heute sind die Möglichkeiten, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, so vielfältig wie zu keiner anderen Zeit. Es gibt eine unendliche Anzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen und je mehr es gibt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dagegen zu verstoßen. Vorschriften, bspw. im Straßenverkehr, werden mit konstanter Regelmäßigkeit verschärft. Andere Vorschriften, wie die Steuergesetzgebung, sind selbst für Experten nur noch mit Mühe durchschaubar. So können Sie leicht eine böse Überraschung erleben, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Sollten Sie also eine Vorladung oder eine Anhörung erhalten, so heißt es, einen kühlen Kopf  bewahren. Äußern Sie sich nicht gegenüber der Behörde, gehen Sie nicht zum Vorladungstermin, sondern rufen Sie in meiner Kanzlei an. Gemeinsam werden wir das weitere Vorgehen abstimmen, so dass Ihre Rechte im Strafverfahren am besten umgesetzt werden.
Dabei ist mir bewusst, dass ein Strafverfahren nicht nur für Sie als unmittelbar Betroffenen, sondern auch für Ihre Angehörigen und Freunde eine erhebliche Belastung darstellt. Dementsprechend wird meine Tätigkeit mit besonderem Einfühlungsvermögen durchgeführt, auch im Hinblick auf Ihre sozialen Beziehungen.
Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts, so unter anderem:

 

Betäubungsmittelstrafrecht:

  • Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Inverkehrbringen, Erwerb oder Besitz illegaler Drogen wie Cannabis, Ecstasy, Crystal, Kokain, Speed ...

Wirtschaftsstrafrecht:

  • Steuerstrafrecht, wobei auf die fachkundige Unterstützung der Steuerberater Heuer, Hoffmeister und Reinhardt, mit denen ich in Bürogemeinschaft tätig bin, zurückgegriffen werden kann
  • Betrug und Subventionsbetrug
  • Insolvenzdelikte
  • Untreue und Unterschlagung
  • Insiderhandel
  • Geldwäsche
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

strafrechtliche Arzthaftung

 

Eigentumsdelikte:

  • Raub und Diebstahl
  • Erpressung oder räuberische Erpressung

Gewaltdelikte:

  • Körperverletzung
  • Tötungsdelikte

Sexualstrafrecht:

  • vorwiegend Opfervertretung (Nebenklage im Strafverfahren und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen)

Jugendstrafrecht

  • Strafverfahren gegen Jugendliche 14-17 Jahre
  • Strafverfahren gegen Heranwachsende 18-20 Jahre

Pflichtverteidigung
Sie können mich nicht nur als Wahlverteidigerin beauftragen, sondern auch als Pflichtverteidigerin hinzuziehen. Ich bin auf der Pflichtverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Sachsen und des Landgerichts Leipzig eingetragen. Selbstverständlich übernehme ich also Ihre Vertretung in Verfahren, in denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers angezeigt ist. Sie können sich aus der Pflichtverteidigerliste jeden Anwalt Ihres Vertrauens auswählen, den das Gericht dann beiordnet.